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Förderungen geändert bzw. gekürzt.

KfW-Zuschussportal wird geschlossen
Durch die Fokussierung auf zinsverbilligte Kredite mit Tilgungszuschüssen für Komplettsanierungen 
können die Refinanzierungsvorteile der KfW genutzt und somit Steuermittel gespart werden. Die 
reine Kreditförderung erlaubt zudem eine verbesserte Steuerung und die Einhaltung der zur Verfügung stehenden Mittel.

KfW-Kreditförderung für EM wird abgeschaltet

Die Kreditförderung für Einzelmaßnahmen (EM) bei der KfW wurde nur wenig nachgefragt. Der administrative 
Aufwand dafür war jedoch unverhältnismäßig hoch. Daher wird die Kreditvariante bei der KfW für EM abgeschaltet.

Einfachere KfW/BAFA-Fördersystematik

Künftig gibt es eine klare Aufteilung: Einzelmaßnahmen BEG EM werden beim BAFA, systemische 
Maßnahmen (WG und NWG) bei der KfW beantragt.

Die BEG EM-Kreditförderung und Zuschüsse für BEG WG und BEG NWG bei der KfW entfallen.

Keine Förderung fossiler Heizungen mehr

Die Förderfähigkeit von gasbetriebenen Anlagen und den damit einhergehenden Umfeldmaßnahmen 
wird aufgehoben. Das betrifft die Förderung von Renewable-Ready-, Gashybrid-Heizungen.

Die Fördersätze werden abgesenkt

Um allen Antragstellergruppen weiterhin den Zugang zur Förderung zu ermöglichen, sind 
etwas verringerte Fördersätze notwendig. Sie bleiben aber weiterhin auf einem hohen 
Niveau und liegen bspw. bei den Einzelmaßnahmen zwischen bis zu 20 Prozent bei Dämmmaßnahmen 
und bis zu 40 Prozent bei Wärmepumpen.

Einführung eines Heizungs-Tausch-Bonus

In der BEG wird ein Heizungs-Tausch-Bonus (10 Prozent) zusätzlich zum regulären Fördersatz 
eingeführt, mit dem u. a. der Austausch von mindestens 20 Jahre alten Gasheizungen 
vorangetrieben werden soll.

Die aktualisierten Fördersätze im Überblick.
© Quelle: www.bafa.de
© Quelle: haustec.de