Das Umweltbundesamt bestätigt: richtiges Lüften kann das Infektionsrisiko mit SARS-CoV-2 deutlich reduzieren. Doch was bedeutet „richtig“? Die Innenraumlufthygiene-Kommission (IRK) des Umweltbundesamtes empfiehlt im Rahmen einer Stellungnahme zum Übertragungsrisiko von SARS-CoV-2 in Innenräumen eine „möglichst hohe Zufuhr von Frischluft“. Bei der Lüftung über Fenster wird dies am besten über eine regelmäßige Querlüftung erreicht, daher das weite Öffnen von möglichst gegenüberliegenden Fenstern über mehrere Minuten. Bei körperlicher Aktivität, wie z.B. beim Schulsport, sollte dies mindestens fünfmal pro Stunde erfolgen. Während der Anwesenheit von vielen Personen im Raum, z.B. Besuchern, empfiehlt die IRK eine permanente Lüftung während der gesamten Besuchsdauer. Wird im Raum gehustet, soll zudem grundsätzlich und sofort gelüftet werden. Lt. IRK ist auch das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nur dann wirksam, wenn gleichzeitig für einen angemessenen Luftaustausch gesorgt wird. Ferner wird betont, dass „angemessen“ in der derzeitigen Situation bedeutet, dass die Innenraumluftqualität durch eine „möglichst hohe“ Zuführung von Frischluft annährend an die Außenluft heranreichen soll. Das bloße Ankippen der Fenster ist hierfür – selbst wenn dies dauerhaft erfolgt – nicht ausreichend.
Die Mitteilung des Umweltbundesamtes und die Stellungname der Kommission finden Sie hier:
www.umweltbundesamt.de/dokument/stellungnahme-kommission-innenraumlufthygiene-zu